Der neue, zum 01.01.2022 in Kraft tretende Fortbildungserlass des Landes (MAGS) NRW ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und eine deutliche Optimierung im Vergleich zum bisherigen, fast 25 Jahre alten Erlass. Nicht nur fachlich, sondern auch pädagogisch-andragogisch, strukturell sowie mit zeitgemäßen Regelungen, z.B. zum Fernunterricht, hat der Verordnungsgeber hier das Fundament für zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Fortbildungen geschaffen.